top of page
CO2-neutrale Architektur zum Wohnen, Leben und Arbeiten
customer service - let us inspire you
Am 1. Januar 2018 wird das BGB mit einer vollständig neuen Regelung für die Architekten aufwarten, die teilweise im Schrifttum als Zielfindungsphase oder als Leistungsphase 0 bezeichnet wird.
Sie findet dann Anwendung, soweit wesentliche Planungs- und Überwachungsziele noch nicht vereinbart sind. In dem Fall hat der Architekt zunächst eine „Planungsgrundlage“ zur Ermittlung genau dieser Ziele zu erstellen. Wenn er sie erstellt hat, legt er die Planungsgrundlage zusammen mit einer Kosteneinschätzung für das Vorhaben zur Zustimmung dem Kunden vor.
bottom of page